Willkommen im Therapiezentrum Schorfheide

Unser Team freut sich auf Sie

Ihr Körper ist es wert, ernst genommen zu werden

Weiter unten gibt es unsere Therapien im Überblick

Therapie die ankommt

Yoga

Ist das zur Ruhe bringen der Gedanken

Terminvereinbarung

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Einen Termin vereinbaren?

Vorbei
kommen?

Physiotherapie

Orthopädie

Die allgemeinen Therapiemöglichkeiten der Physiotherapie übersteigen die klassische Krankengymnastik. Insbesondere bei langer Fehlbelastung, nach einem Unfall oder einer Operation empfiehlt sich das vielseitige Angebot der Physiotherapie. Sprechen Sie unsere Therapeuten an, um herauszufinden, welche Therapieform für Sie am Besten geeignet ist.

  • Manuelle Therapie
  • Vojta
  • Manuelle Trainingstherapie
  • KG – Geräte
  • Traktionsbehandlung im Schlingentisch
  • Kraftaufbautraining
  • Beckenbodentraining
  • Rückenschule
  • Cyriax
  • Sling Training
  • Kinesiotaping
  • Massage (u.a. Heilmassage, Bindegewebsmassage)
  • Elektrotherapie
  • Ultraschalltherapie

Neurologie

Neurologische Behandlungsmethoden werden Insbesondere nach einem Unfall, einem Schlaganfall, Autoimmunerkrankungen und degenerativen Erkrankungen angewendet. Hier empfiehlt sich das vielseitige Angebot der Physiotherapie. Sprechen Sie unsere Therapeuten an, um herauszufinden, welche Therapieform für Sie am Besten geeignet ist.

  • Vojta-Therapie
  • Bobath-Therapie
  • Elektrotherapie
  • Manueller Therapie
  • Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage
  • Therapeutisches Klettern
  • FBL (Funktionelle Bewegungslehre)

Prävention

Zu den Grundprinzipien des Lebens gehört die Bewegung.
Das wichtigste diagnostische Kriterium für die Physiotherapie ist die Beurteilung der Bewegung des menschlichen Körpers. Durch Ertasten und Bewegungsprüfung aller Strukturen stellen wir als Therapeuten fest, wo im Körper zu viel oder zu wenig Bewegung vorhanden ist.

Der Körper funktioniert als funktionelle und strukturelle Einheit. Ist eine Struktur oder Funktion eingeschränkt, beeinflusst dies den ganzen Körper.

Prävention ist die beste Medizin für Ihre Gesundheit. Präventive Maßnahmen, wie z.B.  Yoga oder Krafttraining tragen zur Vorsorge bei. Ein starker Rücken und eine gesunde Ernährung sind nur einige Aspekte eines besseren Lebensstils. 

  • Yoga
  • Massage
  • Manuelle Trainingstherapie
  • Craniosacrale Therapie
  • Manuelle Therapie
  • Ausdauertraining
  • Fußreflexzonentherapie

Kinder­therapie

Für die Kleinsten

In der Physiotherapie für und mit Säuglingen, Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen ist der passende pädagogische Ansatz von grundlegender Wichtigkeit- unser in der Pädiatrie erfahrenes Team begleitet Sie während der Entwicklung Ihres Kindes.
Die Praxis ist barrierefrei und Parkplätze sind direkt vor der Tür. Eine gezielte Kinder-Therapie, zum Beispiel die Therapie nach Vojta oder der Bobath-Therapie fördert neben motorischen und sensorischen Fähigkeiten des Kindes auch dessen Eltern, zum Beispiel in Form einer Beratung zu Hilfsmitteln und Handling im Alltag.

Vojta

Die Vojta Therapie wird sowohl bei Säuglingen und Kindern als auch bei Erwachsenen angewandt. Sie hat zum Ziel neue Bewegungsabläufe zu bahnen und alte, festgefahrene Bewegungsmuster zu verändern. Das Zentralnervensystem ist im Säuglings- und Kindesalter im Vergleich zum Erwachsenenalter wesentlich formbarer. Um die hierin liegenden Chancen und Möglichkeiten einer Frühbehandlung adäquat auszuschöpfen, ist es gut die Vojta-Therapie mehrmals täglich durchzuführen. Um die notwendige Intensität der Behandlung zu ermöglichen, wird die Behandlungstechnik an die Eltern beziehungsweise Bezugspersonen vermittelt, die die Übungen dann auch zu Hause durchführen können.

Anwendungsbereiche:

  • Zentrale Koordinations­störungen im Säuglinsgalter
  • Entwicklungs­verzögerungen
  • Bewegungs­störungen als Folge von Hirnschädigungen (u.a. Schlaganfall, Multiple Sklerose, Unfallfolgen)
  • periphere Lähmungen (u.a. Plexusparesen, Querschnittsymptomatiken)
  • Wirbelsäulenerkrankungen (u.a. Skoliose, Morbus Scheuermann)
  • Gelenkfunktionsstörungen (u.a. Schulter-, Knie-, Hüftbeschwerden)

Thera­peu­tisch­es-Klettern

Die Klettertherapie, oder das therapeutische Klettern, ist eine innovative Therapie aus dem Bereich der Physiotherapie und Ergotherapie. Der aktive Ansatz und das Klettern sind, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt, doch die Methode ist auch sehr gut für Erwachsene geeignet.
Das therapeutische Klettern hilft den Patienten, Handlungsabläufe zu erlernen oder wiederzuerlernen, die Motorik zu verbessern und gleichzeitig die Muskeln zu stärken und aufzubauen. Klettern mit therapeutischer Hilfe ist vor allem in der Neurophysiologie und Rehabilitation ein wichtiger Bestandteil, der Patienten gerade nach einem Unfall oder einer OP hilft, die Rücken- und Bauchmuskulatur zu stärken und zusätzlich die Motorik und Koordination zu schulen.

Fußthera­pie nach Zukunft-Huber

Das Therapiekonzept geht von der physiologischen Fußentwicklung
während des ersten Lebensjahres aus.
Mit standardisierten, gezielten Grifftechniken werden kontrakte Muskulatur, Bänder und Faszien gedehnt, Gelenksblockierungen gelöst und die Stellung der Fußknochen zueinander verbessert.Somit soll eine synergistische Muskelfunktion erarbeitet
werden, die über das Wickeln des Fußes mit einer
Fußbandage in der korrigierten Stellung erhalten wird.

Anwendungsbereiche:

Zum Einsatz kommt die dreidimensionale manuelle Redressionstherapie bei jeglicher Form von Fußdeformitäten z.B. Klumpfuß, Sichelfuß, Hackenfuß im Säuglings- und Kindesalter, sowie bei neurologischen Störungsbildern.

Ergo­therapie

SI-Therapie

Mit allen Sinnen die Welt erleben – und selbstständig handeln.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der differenzierten Befundung und Therapie sensorischer Verarbeitungs- und Integrationsschwierigkeiten.

Sensorische Integration beschreibt die Fähigkeit des Gehirns, Informationen aus dem eigenen Körper und der Umwelt aufzunehmen, zu ordnen und sinnvoll miteinander zu verknüpfen. Sie bildet damit eine wichtige Grundlage für Bewegung, Handlungsplanung, Aufmerksamkeit, Lernen und Selbstregulation.

Schwierigkeiten in dieser Verarbeitung können sich ganz unterschiedlich zeigen – beispielsweise durch starken Bewegungsdrang, Reizempfindlichkeit, motorische Unsicherheiten, Schwierigkeiten in der Handlungsplanung, Aufmerksamkeit oder Selbstregulation. Besonderheiten der sensorischen Verarbeitung treten häufig auch bei Kindern im Autismus-Spektrum (ASS) auf.

Unsere Therapeuten schauen deshalb nicht nur auf das sichtbare Problem, sondern darauf, was dahintersteht.

Ziel der Therapie ist es, bessere Voraussetzungen für selbstständiges und erfolgreiches Handeln im Alltag zu schaffen. Eltern werden aktiv in den Therapieprozess einbezogen, damit neue Erfahrungen und Strategien auch im Alltag wirksam werden.

Qualifikation Sensorische Integration

ET-SI/SIGA – Weiterbildung in Sensorischer Integrationstherapie nach den Richtlinien der SIGA e. V.

Ergo­thera­pie mit Kindern

Ergotherapie unterstützt Kinder und Jugendliche, wenn sie in ihrer Entwicklung oder Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind und dadurch Herausforderungen im Alltag, in der Kita, Schule oder Freizeit entstehen.

Unser Ziel ist es, Kinder und Jugendliche dabei zu unterstützen, ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln und ihren Alltag möglichst selbstständig und erfolgreich zu bewältigen.

Mögliche Behandlungsanlässe

* Wahrnehmungs- und sensorische Verarbeitungsstörungen
* ADS und ADHS
* Autismus-Spektrum-Störungen (ASS)
* Entwicklungsstörungen der Motorik (F82/UEMF)
* Entwicklungsverzögerungen
* Schwierigkeiten in Feinmotorik und Graphomotorik
* Schwierigkeiten beim Erwerb von Lesen und Schreiben
* Aufmerksamkeits- und Selbstregulationsprobleme
* Schwierigkeiten im sozialen und emotionalen Bereich
* Schwierigkeiten bei alltäglichen Aktivitäten, z. B. Anziehen, Essen und Selbstversorgung

Wir unterstützen Kinder dabei, ihre Stärken wahrzunehmen, sich selbst besser zu verstehen und hilfreiche Strategien für Schule, Familie und Freizeit zu entwickeln.

Eltern werden aktiv in den Therapieprozess einbezogen, damit gemeinsam entwickelte Strategien auch im Alltag nachhaltig genutzt werden können.

Ergo­thera­pie mit Er­wachs­enen

Im Erwachsenenbereich liegen unsere Schwerpunkte insbesondere in der Neurologie und Handtherapie.

Ziel der ergotherapeutischen Behandlung ist es, größtmögliche Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit nach Erkrankungen, Verletzungen oder Operationen wiederzuerlangen, zu verbessern oder zu erhalten.

Neurologie
Ergotherapie kann beispielsweise unterstützen bei:
* Schlaganfall
* Multipler Sklerose (MS)
* Morbus Parkinson
* Schädel-Hirn-Trauma
* neurologisch bedingten Einschränkungen von Bewegung, Koordination und Wahrnehmung
* peripheren Nervenläsionen

Im Mittelpunkt stehen dabei die Fähigkeiten und Tätigkeiten, die für den persönlichen Alltag wichtig sind.

Handtherapie
Die Handtherapie richtet sich an Menschen mit Erkrankungen, Verletzungen oder nach Operationen der Hand und der oberen Extremität, beispielsweise bei:

* Frakturen und Verletzungsfolgen
* Sehnen- und Bandverletzungen
* Arthrose und rheumatischen Erkrankungen
* Karpaltunnelsyndrom und anderen Nervenkompressionssyndromen
* Nervenverletzungen
* CRPS
* Narben sowie Bewegungs- und Funktionseinschränkungen

Osteo­pathie

Unser ganzheitliches Konzept besteht aus einer ausführlichen Anamnese und einer körperlichen Untersuchung. Gemeinsam mit Ihnen planen wir Ihre individuelle Behandlung.

  • im Bereich des Bewegungsapparates (parietale Osteopathie):

    Bandscheibenerkrankungen, -vorfälle und deren Folgen (vor und auch nach Operationen), chronische und akute Schmerzen und Gelenkprobleme, ISG-Dysfunktion , HWS-Schulter-Nackenbeschwerden, Neuralgien („Nervenschmerzen“), wie z. b. Ischiasbeschwerden, Hexenschuss, Beschleunigungstrauma, Verstauchungen, etc.

  • Internistischen Bereich (viszerale Osteopathie):

    Verdauungsstörungen, Sodbrennen, Organsenkungen, Operationsfolgen wie Narben und Verwachsungen, funktionelle Herzbeschwerden, vegetative Störungen 

    im Hals-Nasen-Ohren-Bereich (cranio-sacrale Osteopathie):

    Kiefergelenksstörungen,  begleitend – Kopfschmerzen, Migräne, Schwindel, Tinnitus, Hörsturz, chronische Mittelohrentzündung, postvirale Erschöpfungssyndrome , etc.

Team

Tamara

Physio (B.Sc.) | MT | HP | spez. Kinder | Inhaberin

Susi

Physio | MT

Felix

Physio | MT | HP | Osteo

Steffi

Physio | MT

Anke

Physio | MT

Lisa

Physio | MT

Katharina

Ergo | SI

Vanessa

Ergo

Karsta

Anmeldung

Mone

Anmeldung

MT = Manuelle Therapie
HP = Heilpraktiker                      SI = Sensorische Therapie

Neuig­keiten

Neu im Therapiezentrum Schorfheide

Bioimpedanzmessung (BIA-Messung)

Im Rahmen der Messung können eine Vielzahl medizinisch genauer Parameter der Körperzusammensetzung erhoben werden.

seca TRU Ultra - Medizinischer Body Composition Analyzer mit Ultraschall-Größenmessung #0

Die medizinische Körperanalysemessung inklusive Ultraschalllängenmessung erfolgt in unserer Praxis durch modernste Technik mittels dem innovativen medizinischen Body Composition Analyzer von SECA, dem seca TRU Ultra.

Hinter dem Begriff „Gewicht“ verbirgt sich weit mehr als eine einfache Zahl auf der Waage. Wir nutzen mit der Seca TRU Ultra den Goldstandard der medizinischen Bioimpedanz-Analyse (BIA), um in nur 24 Sekunden tiefere Einblicke in Ihre Gesundheit zu gewinnen.

Mehr als nur BMI: Die Wahrheit über Ihre Zusammensetzung

Klassische Messverfahren wie der Body-Mass-Index (BMI) können täuschen: Sie unterscheiden nicht zwischen schwerer Muskulatur und ungesundem Fett. Die Seca TRU Ultra hingegen liefert durch eine innovative 8-Punkt-Messung differenzierte Werte, die für eine ganzheitliche Bewertung Ihres Gesundheitsstatus unerlässlich sind.

Der Fokus: Viszeralfett und Muskelmasse

Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem viszeralen Bauchfett. Dieses „unsichtbare“ Fett umgibt die inneren Organe und gilt als einer der wichtigsten Risikofaktoren für Herzerkrankungen, Typ-2-Diabetes und das metabolische Syndrom.

Zusätzlich überwachen wir Ihre Muskelmasse. Dies ist besonders wichtig bei Gewichtsreduktions-Programmen oder im Alter, um sicherzustellen, dass Sie Fett verlieren und nicht wertvolle Muskelsubstanz einbüßen.

Medizinische Präzision trifft Innovation

Der Seca TRU Ultra ist gegen Goldstandards wie das Ganzkörper-MRT validiert. Dank spezieller Formeln können wir präzise Messungen für verschiedene Zielgruppen durchführen:

  • Präventions-Patienten: Früherkennung von gesundheitlichen Risiken.

  • Sportler: Optimierung von Training und Regeneration durch Analyse der Muskelverteilung.

  • Gewichtsmanagement: Dokumentation echter Therapieerfolge durch Fettabbau.

Sichtbarer Erfolg durch modernste Auswertung

Direkt nach der Messung erhalten Sie übersichtliche, personalisierte Grafiken. Diese zeigen Ihnen auf einen Blick:

  • Den Status Ihrer Körperzusammensetzung im Vergleich zu Normalbereichen.

  • Detaillierte Trendanalysen bei Folgemessungen.

  • Die Entwicklung Ihres Phasenwinkels als Indikator für die zelluläre Fitness.

Eine Messung zeigt genau, wann sich Fett- und Muskelmasse im grünen, gesunden Bereich befinden. Ihr Alter, Ihr Geschlecht und Ihre Körpergröße werden dabei berücksichtigt

Die Kombination aus sekundenschneller Messdauer, berührungsloser Größenmessung per Ultraschall und einer benutzerfreundlichen App macht diese Analyse zur idealen Ergänzung für Ihr persönliches Gesundheits-Monitoring.

Die Abrechnung der (BIA) erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)

Die private Krankenversicherung 
Klären Sie bitte im Vorfeld mit Ihrer Krankenversicherung ob die Kosten ggf. Übernommen werden oder lesen Sie in Ihren
Vertragsbedingungen.

Die gesetzliche Krankenversicherung
erstattet die Kosten der BIA-Messung nicht. ABER: Manche gesetzlichen
Krankenkassen bieten Ihren Mitgliedern einen jährlichen Geldbetrag
(„Gesundheitskonto“) für naturheilkundliche, homöopathische,
ganzheitliche heilpraktische, Untersuchungen
oder Behandlungen an.

Informieren Sie sich bitte bei ihrer Krankenkasse, ob die BIA-Messung gegebenenfalls ganz oder anteilig erstattet wird.

Öffnungs­zeiten

Wir haben für Sie zu folgenden Zeiten geöffnet und freuen uns darauf Sie in unserem Therapiezentrum zu begrüßen:

Montag, Dienstag & Donnerstag

08:30 – 19:00

Mittwoch

08:30 – 15:30

Freitag

08:30 – 12:00

Und nach Vereinbarung!

Informationen zur Terminvereinbarung

Unsere Praxis ist eine Bestell- / Terminpraxis, d.h. um für Sie unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren wir mit Ihnen individuelle, feste Behandlungstermine. Diese Termine sind nur und ausschließlich für Sie reserviert. Mit Abgabe Ihres Rezeptes und/oder Vereinbarung eines Behandlungstermins – auch telefonisch – gehen Sie mit uns einen „Dienstleistungsvertrag für Heilleistungen“ ein. Die von uns erbrachten Leistungen werden bei gesetzlich Versicherten jeweils von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, d.h. von uns mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Privat und Beihilfe versicherten Patienten werden die erbrachten Heilmittelleistungen persönlich in Rechnung gestellt. Bei versäumten Terminen bzw. nicht mindestens 24 Std. vorher abgesagten Terminen (gilt zu Praxiszeiten und an Arbeitstagen Mon. – Frei.) haben wir keine Gelegenheit, die bereits fest reservierten Zeiten erneut zu vergeben.

Daher bitten wir unsere Patienten ausdrücklich, Termine die nicht wahrgenommen werden können, rechtzeitig – mindestens 24 Std. vorab – abzusagen. Sollten Sie versäumen, nicht oder nicht rechtzeitig Ihre Termine abzusagen, sind wir gehalten, Ihnen die ausgefallenen Behandlungszeiten gemäß § 611, Satz 3, SGB nach den gültigen Behandlungsentgelten der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen in Rechnung zu stellen (siehe auch § 615, BGB).

Bei Terminversäumnis

Unsere Physiotherapie stellt wie andere vergleichbare Behandlungseinrichtungen seinen Patienten für den Fall, dass von diesen Behandlungstermine nicht wahrgenommen oder nicht rechtzeitig (mindestens 24 Std. vor dem Behandlungstermin) abgesagt werden, den kassenüblichen Vergütungssatz, bei privaten Behandlungen und Gutscheinen den vereinbarten Wert der Behandlung in Rechnung. Obwohl dies gängige Praxis ist, ist diese Vorgehensweise bereits mehrfach bei Betroffenen auf Unverständnis und Ablehnung gestoßen. Wir erläutern Ihnen daher nachstehend die Rechtsgrundlage für diese Vorgehensweise.

(1) Sobald ein Patient in unserer Praxis einen Behandlungstermin vereinbart, kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gemäß den § 611 ff BGB zwischen unserer Physiotherapiepraxis und dem betreffenden Patienten zu Stande. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Kassen- oder Privatleistung handelt. Der Patient unterbreitet unserer Physiotherapiepraxis ein Angebot zum Vertragsschluss (Bitte um Terminvereinbarung), das durch die Benennung eines konkreten Termins durch unsere Physiotherapiepraxis schlüssig angenommen wird. Hierdurch kommt ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB wirksam zu Stande; die Einhaltung einer besonderen Abschlussform (zum Beispiel Schriftform) ist nicht erforderlich. Der Vertrag kann auch fernmündlich geschlossen werden.

(2) Aufgrund des wirksam geschlossenen Vertrages ist unsere Physiotherapiepraxis verpflichtet, die für die Behandlung erforderlichen Räumlichkeiten, Behandlungsmaterialien und Therapeuten zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren muss ausreichend Behandlungszeit reserviert werden. Im Gegenzug erhält unsere Physiotherapiepraxis den vereinbarten Vergütungsanspruch für die Behandlung. Der Patient ist vertraglich berechtigt, die Behandlung von unserer Physiotherapiepraxis einzufordern. Er ist verpflichtet, den Vergütungsanspruch zu bezahlen (bei gesetzlich Versicherten wird der Vergütungsanspruch durch den Versicherer erstattet).

(3) Nimmt der Patient – gleich aus welchem Grunde – den vereinbarten Behandlungstermin nicht wahr, so spricht das Gesetz von Annahmeverzug des Gläubigers (hier: des Patienten). Was in diesem Fall mit dem Vergütungsanspruch geschieht, regelt das Gesetz in § 615 S.1 BGB. Unsere Physiotherapiepraxis wird – bezogen auf den versäumten Behandlungstermin – von ihrer Pflicht zur Behandlung befreit, behält aber ihren Vergütungsanspruch gemäß § 615 S.1 BGB. Der Inhalt dieses Paragraphen lautet: „Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein“. Der Grundgedanke des Gesetzes ist, dass der Dienstleister im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit auf den Vergütungsanspruch angewiesen ist. Er stellt Zeit, Personal, Räumlichkeiten und Behandlungsmaterialien zur Verfügung. Es sind also kostenintensive Dispositionen zu treffen. Er soll deshalb seinen Vergütungsanspruch nicht aufgrund von Vorkommnissen verlieren, die im Risikobereich des Dienstberechtigten (hier: des Patienten) liegen. Der Vergütungsanspruch bleibt daher unabhängig davon bestehen, ob der Patient schuldlos an der Wahrnehmung des Termins gehindert war, oder ob ein schuldhaftes Verhalten zu Grunde lag.

(4) Aus den obigen Ausführungen ergibt sich, dass auch im Falle der Nichtwahrnehmung oder Absage eines vereinbarten Behandlungstermins der Vergütungsanspruch für diesen Termin grundsätzlich bestehen bleibt. Allerdings sind wir gemäß § 615 S. 2 BGB verpflichtet, das durch die Nichtwahrnehmung des Behandlungstermins freiwerdenden Behandlungspotenzial anderweitig zu nutzen und den Termin möglichst mit anderen Patienten zu belegen. Soweit dies gelingt, kann und wird der Vergütungsanspruch gegen den säumigen Patienten nicht realisiert. Darüber hinaus sehen wir von der Geltendmachung des Vergütungsanspruchs generell dann ab, wenn der Behandlungstermin 24 Std. vorher abgesagt wird. Andererseits aber muss der Vergütungsanspruch immer dann geltend gemacht werden, wenn der Patient ohne jede Rücksprache einfach zum Behandlungstermin nicht erscheint. Unsere Physiotherapiepraxis hat in diesem Fall grundsätzlich keine Möglichkeit den Termin anderweitig zu vergeben. Wird der Termin zwar abgesagt, dies aber nicht an Arbeitstagen (Mon. – Frei.) und zu Praxiszeiten mindestens 24 Std. vorher, so sind wir bemüht den Termin an andere Patienten zu vergeben. Soweit dies nicht gelingt muss auch in diesem Fall der Vergütungsanspruch geltend gemacht werden.

Zahlungsziele

Liquidationen und Rechnungen, die wir ausstellen sind grundsätzlich mit einem konkreten Zahlungsziel / Fälligkeitsdatum – versehen. In der Regel ist das Zahlungsziel mit 14 Tagen nach Rechnungsstellung angegeben. Sollten Sie der Meinung sein, eine Liquidation / Rechnung sei nicht korrekt, bitten wir Sie uns umgehend zu kontaktieren.

Wir bitten unsere Kunden und Patienten auch mit dem Hintergrund, dass wir bereits Tage, Wochen oder sogar Monate vorab Leistung für Sie erbracht haben, diese Zahlungsziele auch entsprechend zu berücksichtigen und vor allem einzuhalten.

Bitte bedenken Sie dabei immer:

Physiotherapeutische und Heilpraktiker Leistungen sind unabhängig von einer oder Ihrer Krankenkassenerstattung fällig. Haben Sie daher bitte Verständnis, dass wir auf fristgerechte Zahlung bestehen – nicht zuletzt um auch Ihnen und uns zusätzlichen Aufwand und Kosten zu ersparen. Nicht fristgerecht geleistete Zahlungen werden unverzüglich und kostenpflichtig angemahnt. Entstehende Bearbeitungs-/Mahngebühren, mögliche Verfahrenskosten etc. sind in jedem Fall zu leisten und werden, wie auch der vollständige Rechnungsbetrag ggf. rechtlich eingefordert.

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